Kindes- und Erwachsenenschutz
Erwachsenenschutzmassnahmen werden im Kanton Freiburg durch die Berufsbeistandschaften geführt.Für Kindesschutzmassnahmen hat der Kanton Freiburg das Jugendamt bestimmt.
- Mehr zum Erwachsenenschutz
(Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Beistandschaft(en), fürsorgerische Unterbringung usw.)
- Mehr zum Kindesschutz
(Zivilrechtliche Massnahmen, Obhut usw.)