Begleitbeistandschaft
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Es geht bei dieser Massnahme um Ratgebung und Assistenz. Die Begleitbeistandschaft setzt ausdrücklich die Zustimmung der zu verbeiständenden Person voraus. Die Massnahme erfodert ein Mindestmass an Kooperationsfähigkeit und Kooperationswilligkeit. Sie ist nur bei Personen durchführbar, welche die Hilfe annehmen (1).
(1) Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES), 2012, Praxisanleitung Erwachsenenschutzrecht